Aus der Grundordnung der Evangelischen Kirche (EKBO)

„Sie (die Evangelische Kirche) erkennt und erinnert daran, dass Gottes Verheißung für sein Volk Israel gültig bleibt: Gottes Gaben und Berufung können ihn nicht gereuen (Paulus im Römerbrief, 11, 29). Sie weiß sich zur Anteilnahme am Weg des jüdischen Volkes verpflichtet. Deshalb misst sie in Leben und Lehre dem Verhältnis zum jüdischen Volk besondere Bedeutung zu und erinnert an die Mitschuld der Kirche an der Ausgrenzung und Vernichtung jüdischen Lebens. Sie bleibt im Hören auf Gottes Weisung und in der Hoffnung auf die Vollendung der Gottesherrschaft mit dem jüdischen Volk verbunden.“

(Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom November 2003, Vorspruch, I Von Schrift und Bekenntnis, Artikel 12)